Teilnahmeerklärung Audi quattro Cup

Hiermit erkläre ich (folgend Teilnehmer),

  • am Anlass freiwillig und ausschliesslich auf eigene Gefahr teilzunehmen;

  • mir der Gefahren und Risiken der Teilnahme am Anlass bewusst zu sein, über diese Gefahren und Risiken ausreichend informiert worden zu sein und den mir erteilten Weisungen stets strikte Folge zu leisten;

  • mir bewusst zu sein, dass ich meine Teilnahme jederzeit beenden kann;

  • gegenüber der AMAG Group AG und ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend einzeln oder gemeinsam «AMAG») sowie gegenüber deren Organen, Angestellten, Vertretern und Hilfspersonen (nachfolgend einzeln oder gemeinsam «Hilfspersonen») auf sämtliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche zu verzichten. Von diesem Verzicht ausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Körperverletzungen, die AMAG oder ihren Hilfspersonen schuldhaft verursacht haben sowie aufgrund von Schäden, die AMAG oder ihren Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben sowie Ansprüche, die mir aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zustehen;

  • von mir schuldhaft verursachte Schäden von einem Betrag bis zu CHF 1'000 zu ersetzen und die AMAG und ihre Hilfspersonen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern deren Ansprüche auf ein Verschulden meinerseits zurückzuführen sind;

  • mich während des Anlasses bei der Nutzung von Geräten oder Fahrzeugen jeglicher Art (zu Lande, zu Wasser und in der Luft) an folgende Regelungen zu halten (sofern und soweit diese anwendbar sind):

    • während der Dauer des Anlasses nicht unter Alkohol-, Medikamenteneinfluss oder sonstiger berauschender Mittel zu stehen;

    • im Besitz einer allenfalls erforderlichen, zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen gültigen Fahrerlaubnis am Ort des Anlasses zu sein und dem Veranstalter vor Anlassbeginn auf Verlangen Einsicht in die Fahrerlaubnis zu geben;

    • bei An- und Abfahrt zu Übungsplätzen sowie während allen Fahrten – als Fahrer wie auch Beifahrer – den Sicherheitsgurt anzulegen;

    • während des Anlasses allenfalls bestehende Überholverbote einzuhalten und hiervon nur nach vorheriger ausdrücklicher Aufforderung durch die Instruktoren abzuweichen;

    • bei Fahrten im öffentlichen Verkehr die Geschwindigkeitsbegrenzungen und alle weiteren geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten;

  • Sollte ich meine Anmeldung annullieren, gilt der nachfolgende Betrag als geschuldet:

    • über 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenlos

    • 11 bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühr

    • 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Teilnahmegebühr

    • Lediglich schriftliche Abmeldungen werden anerkannt.

  • zu anerkennen und einzuwilligen, dass die AMAG und ihre Hilfspersonen bei Verstössen gegen Verpflichtungen meinerseits sowie zur Wahrung eigener Interessen berechtigt ist, meinen Namen jederzeit den zuständigen Behörden bekannt zu geben;

  • dass die AMAG und ihre Hilfspersonen mich bei Verstössen gegen eine oder mehrere der vorgenannten Regelungen von der weiteren Teilnahme am Anlass ausschliessen darf; mir stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die AMAG oder ihre Hilfspersonen zu;

  • zu anerkennen, dass während des Anlasses Foto- und / oder Filmaufnahmen von mir angefertigt werden können und diese von der AMAG für interne Werbezwecke genutzt werden können. Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.

  • Die AMAG und ihre Hilfspersonen behalten sich das Recht vor, den Anlass aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Eine allfällige Teilnahmegebühr wird in einem solchen Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kann der Anlass nur in einzelnen Teilen durchgeführt werden, z. B. wegen schlechten Wetters oder höherer Gewalt, so wird eine allfällige Teilnahmegebühr entsprechend der erbrachten Leistungen angepasst.

  • Diese Erklärung und sämtliche Streitigkeiten, welche aus ihr bzw. aus meiner Teilnahme am Anlass resultieren oder damit im Zusammenhang stehen, unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen und kollisionsrechtlicher Normen. Gerichtsstand ist Cham (ZG), Schweiz.